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Für die Zeit nach Abschluss der Restrukturierungsvereinbarung machen die Beschwerdeführerinnen unter dem Stichwort "Verleitung zum Verzicht auf vorzeitige Kündigung" geltend

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
8. Feb. 10

Vertragsrecht

4A 306/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·1h 11min·2
Teilweise Abweisung