Für die Zeit nach Abschluss der Restrukturierungsvereinbarung machen die Beschwerdeführerinnen unter dem Stichwort "Verleitung zum Verzicht auf vorzeitige Kündigung" geltend — Richter — Swissrulings
Für die Zeit nach Abschluss der Restrukturierungsvereinbarung machen die Beschwerdeführerinnen unter dem Stichwort "Verleitung zum Verzicht auf vorzeitige Kündigung" geltend